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Verkaufsbedingungen

1. Bestellung, Auftrag, Personenanzahl
1.1 Die Menüplanung, Festlegung der Teilnehmerzahl sowie sonstige für die Veranstaltung wichtige Details sollten spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein.
1.2. Der Auftrag ist schriftlich, firmenmäßig gezeichnet zu erteilen, er ist für den Besteller sofort, für uns nach Auftragsbestätigung bindend.
2. Lieferzeiten
Zugesagte Termine werden unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie zB Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Verpflichtungen.
3. Reklamation, Storno, Reduzierung
3.1. Allfällige Beanstandungen sind sofort längstens innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Veranstaltung zu melden.
3.2. Letzter Termin für eine spesenfreie Annullierung einer Veranstaltung ist 14 Tage vor Veranstaltungsdatum.. Bei Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung werden 30 %, bis 4 Tage vor der Veranstaltung 50 % und danach 80 % der Auftragssumme von Speisen und Getränken als Stornogebühr verrechnet, jeweils zuzüglich der Kosten der bereits getroffenen Vorbereitungen, allfällige an uns gerichtete Stornoforderungen werden ebenfalls weiterverrechnet.
3.3. Eine Reduzierung oder Aufstockung ist bis zu 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn möglich, eine spätere Aufstockung ist nur einvernehmlich und nach Maßgabe unserer Möglichkeiten gegeben.
4. Preise
Alle angeführten Preise verstehen sich, falls nicht besonders angeführt, exklusive Umsatzsteuer Die Preise beinhalten alle anderen gesetzlichen Abgaben, nicht jedoch die Vergnügungssteuer.
5. Versicherung
Allfällige Versicherungen hat der Veranstalter selbst abzuschließen.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird nach der Veranstaltung nach Maßgabe der erbrachten Leistungen, mindestens jedoch in Höhe der Garantiezahl gemäß 3.3 erstellt. Sie ist abzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. ab Fälligkeit. Die durch die Betreibung der fälligen Schuld entstehenden Kosten wie Mahnspesen, Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltskosten usw. gehen zu Lasten des Bestellers.
7. Anmeldung bei Musik- und Tanzveranstaltungen
Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Anmeldung und das Abführen aller Abgaben und Gebühren bei AKM und Vergnügungssteuer rechtzeitig zu sorgen. Sollten wir für derartige Zahlungen in Anspruch genommen werden, hat uns der Auftraggeber schad- und klaglos zu halten.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Linz, es wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils zuständigen Gerichts in Linz vereinbart.
9. Allgemeines
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung hat eine ihr möglichst nahekommende Gültige zu treten.

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Bedingungen
Caseli